|
Beide Schleibrücken, Lindaunis
und
Kappeln
öffnen jeweils zur vollen Stunde + 45 Minuten
Im Sommer, vom 01. April bis 31.
Oktober wird
von 05:45 Uhr bis 21:45 Uhr stündlich geöffnet.
Im Winter, vom 01. November bis 31. März wird
von 07:45 Uhr bis 17:45 Uhr stündlich geöffnet.
Als Brückenöffnungssignal setzen
Sportboote zwei beliebige Flaggen an gut sichtbarer Stelle. Die
Brückendurchfahrten sind, wie das betonnte Fahrwasser der Schlei,
Wasserstraßen im Sinne der SeeSchStrO.
Segelnde Fahrzeuge haben keine Vorrechte.
Die Vorfahrt ist nach dem zur Zeit der Brückendurchfahrt laufenden Stroms
ergänzend geregelt. Die mit dem Strom fahrenden Boote haben das Recht, die
Brückenöffnung zuerst zu durchfahren. Da bei kenterndem Strom die
Durchfahrtsreglung unübersichtlich werden kann, ist vorsichtiges Navigieren
auf der rechten Fahrwasserseite nötig.
Siehe § 1 und § 25 (2, 3) SeeSchStrO. |